Impressum

AGB´s und Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand August 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Schulungsleistungen

Einzelunternehmen – B2B-Dienstleistungen

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Erbringung von Schulungs- und Unterweisungsleistungen für Berufskraftfahrer. Themen der Fahrerlaubnis und betriebliche Sicherheit, die zwischen dem Anbieter (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“) geschlossen werden.

(2) Der Auftragnehmer ist ein Einzelunternehmen. Die Leistungen werden ausschließlich gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 BGB (B2B) erbracht.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(4) Mit der Beauftragung erkennt der Auftraggeber diese AGB in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung an.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand der Leistungen ist die Durchführung von Schulungen, Unterweisungen und Seminaren insbesondere in den Bereichen:

• Schulungs- und Unterweisungsleistungen für Berufskraftfahrer

• Themen im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis und betrieblichen Fahrzeugnutzung

• weitere, im jeweiligen Angebot näher beschriebene Schulungsinhalte

• Ladungssicherung und ähnliche Themen

 

(2) Der konkrete Leistungsumfang, die Dauer, der Ort sowie die Anzahl der Teilnehmer ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot des Auftragnehmers bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung.

(3) Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und den einschlägigen Vorschriften (insbesondere DGUV-Vorschriften, Gefahrgutrecht und einschlägige Normen). Eine Erfolgsgarantie im Hinblick auf das Bestehen von Prüfungen oder das Erreichen bestimmter Qualifikationsziele wird nicht übernommen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder in Textform (§ 126b BGB) erteilte Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Durchführung der Leistung zustande.

(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

§ 4 Durchführung der Schulungen

(1) Die Schulungen finden an dem im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Ort und Termin statt. Änderungen des Ortes oder Termins sind nur im Einvernehmen beider Parteien zulässig.

(2) Der Auftragnehmer stellt das erforderliche Schulungsmaterial in digitaler oder physischer Form zur Verfügung, soweit dies im Angebot vereinbart ist. Das Material ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers nicht vervielfältigt, weitergegeben oder veröffentlicht werden.

(3) Nach erfolgreicher Teilnahme kann der Auftragnehmer auf Wunsch Teilnahmebescheinigungen oder Zertifikate ausstellen. Der Anspruch hierauf besteht nur, wenn die vollständige Teilnahme nachgewiesen ist und die vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind.

(4) Der Auftragnehmer behält sich vor, die Schulung bei unzureichender Teilnehmerzahl (unterhalb der im Angebot genannten Mindestteilnehmerzahl) abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Bereits gezahlte Vergütungen werden erstattet, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 5 Termine, Absage und Stornierung

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Teilnehmer rechtzeitig über Ort und Zeit der Schulung zu informieren.

(2) Eine kostenfreie Stornierung durch den Auftraggeber ist bis 14 Tage vor dem vereinbarten Schulungstermin möglich. Bei einer Stornierung zwischen 13 und 7 Tagen vor dem Termin werden 50 % der vereinbarten Vergütung fällig. Bei einer Stornierung weniger als 7 Tage vor dem Termin oder bei Nichtteilnahme ohne vorherige Absage wird die volle Vergütung geschuldet.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei höherer Gewalt, Erkrankung des Referenten oder sonstigen unvorhersehbaren und nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Umständen den Termin zu verschieben oder abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Beträge erstattet oder auf einen Ersatztermin angerechnet. Schadensersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen, soweit dem Auftragnehmer kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

(4) Stornierungen bedürfen der Textform.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. 

(2) Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnkosten geltend zu machen. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.

(4) Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


 

 

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Teilnehmer rechtzeitig und in ausreichender Zahl an der Schulung teilnehmen und die für die Durchführung erforderlichen Räumlichkeiten, technischen Voraussetzungen und organisatorischen Rahmenbedingungen bereitgestellt werden, sofern die Schulung beim Auftraggeber stattfindet.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Vorbereitung und Durchführung der Schulung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (insbesondere Teilnehmerlisten, besondere Anforderungen, vorhandene Vorkenntnisse).

(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach und entsteht hierdurch ein Mehraufwand oder eine Verzögerung, so trägt der Auftraggeber die hieraus entstehenden zusätzlichen Kosten. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall von der Leistungspflicht befreit, soweit die Leistungserbringung unmöglich oder unzumutbar wird.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Umsetzung der vermittelten Inhalte durch die Teilnehmer oder den Auftraggeber im betrieblichen Alltag. Die Verantwortung für die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Vorgaben verbleibt beim Auftraggeber.

§ 9 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer und Ansprechpartner des Auftraggebers ausschließlich zum Zwecke der Vertragsdurchführung, der Ausstellung von Bescheinigungen und der Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

(2) Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

(3) Nähere Informationen zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers zu entnehmen, die auf der Website des Auftragnehmers veröffentlicht ist.

§ 10 Geheimhaltung

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.

(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

— Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen —

Stand: August 2

Firmenname
MD- Aus-und Weiterbildung

Eingetragener Sitz
Grimmaische Straße 54, 04668 Grimma 

Kontaktangaben
matthias-dietrich@gmx.net

 

 

Aufsichtsbehörde
Siehe Datenschutzbestimmungen

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